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Die SpA Funivie Madonna di Campiglio (die Drahtseilbahn AG von
Madonna di Campiglio), Konzessionsinhaberin, stellt der Öffentlichkeit
ein integriertes System von Liftanlagen (mindestens zwei) und
Pisten im Gebiet von Madonna di Campiglio zur Verfügung, das
sich folgendermaßen zusammensetzt:
Gondelbahn A.A.: Grostè 1° und 2° Abschnitt - Spinale - Pradalago.
Schwebeseilbahn: 5 Laghi
Sessellifte A.A.: Patascoss - Rododendro - Fortini.
Sessellifte: Miramonti - Vagliana - Nube d'Argento - Nube d'Oro
- Spinale-Boch-Grostè 1 - Grostè 2 - Fiocco di Neve –
Genziana.
Schlepplifte: Zeledria - Larici - Belvedere.
· Das Programm für die Inbetriebnahme der Liftanlagen und der
Pisten wird von der Direktion bestimmt und der Preis des Skipasses
hängt nicht von der Anzahl der für die Öffentlichkeit zugänglichen
Liften und Pisten ab, sonderen von der Möglichkeit mit mindestens
zwei geöffneten Liften Ski zu fahren. Es wird weder dafür garantiert,
dass alle Liftanlagen in Betrieb sind, noch dass alle Pisten
befahrbar sind.
· Die SpA Funivie Madonna di Campiglio haftet auf keinen Fall
bei unvorhersehbaren Ereignissen, die unabhängig vom eigenen
Willen sind (darunter fällt beispielsweise exzessive Windstärke,
das plötzliche Ausbleiben von Schnee, oder das Auftreten eines
unvorhersehbaren technischen Problems, das plötzliche und nicht
vorangekündigte Ausbleiben der Stromversorgung), oder auch der
teilweise Stillstand der Liftanlagen oder die Sperrung einer
bestimmten Abfahrt aufgrund einer Sportveranstaltung und ist
somit nicht zur Kostenrückerstattung verpflichtet.
Außerdem schließt die SpA Funivie Madonna di Campiglio jegliche
Verantwortung aus und ist daher auch nicht zur Entschädigung
und / oder Rückerstattung der Kosten verpflichtet, die der Skifahren
zu bestreiten hat, um zu seinem Ausgangs - oder Wohnort zu gelangen,
sollten Liftanlagen aufgrund von höherer Gewalt innerhalb des
an der Abfahrtsstation vorgesehenen und ausgehängten Fahrplans
oder auch früher geschlossen werden.
· Der Besucher wird gebeten, an den folgenden Kassen ein Ticket
zu erstehen, das der eigenen Planung entspricht: -Goldenbahn
Grostè (Ort Fortini) -Sessellift Fortini (Ort Fortini) -Goldenbahn
Spinale (Madonna di Campiglio) -Goldenbahn Pradalago (Madonna
di Campiglio) -Drahtseilbahn 5 Laghi (Madonna di Campiglio)
· Der Erweb und der anschließende Besitz eines Tickets oder
eines Beförderungsscheins setzt die Kenntnis und die völlstandige
Akzeptanz des Transportreglements und der Verkaufsbedingungen
voraus, die an den Kartenschaltern und an den Liftstationen
erläutert und ausgehängt sind.
· Die Skipässe für Senioren, Jugendliche und Kinder werden nur
nach Vorlage eines Ausweises oder eines legitimierenden Dokuments
ausgestellt, falls nötig mit einem aktuellen Passbild. Selbstlegitimationen
werden nicht akzeptiert.
· Der Skipass oder das Ticket sind mit den Buchstaben "M" -
"F" - "S" - "J" - "B" versehen, zur Bezeichnung und Identifizierung
der jeweiligen Person: MANN, FRAU, SENIOR, JUNIOR und KIND unter
8 Jahren, oder tragen als Alternative das Foto oder den Namen
und Nachnamen des Inhabers.
· Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis und ist nicht übertragbar.
Jeglicher Missbrauch des Skipasses, im Besonderen seine Übertragung
auch als einfacher und/oder momentaner Tausch haben den sofortigen
Einzug und die Annullierung zur Folge, bei wiederholter Verletzung
und/oder bei besonders erschwerenden Umständen kann sowohl straf-als
auch zivilrechtlich gegen den Rechtsbrecher vorgegangen werden.
· Der Skipass oder das Ticket (auch KeyCard, Swatch Access,
Handschuh und ID Ausweis) müssen bei jeder Anfrage der Beschäftigten
der Liftanlagen der Spa Funivie Madonna di Campiglio vorgezeigt
werden, so dass diese dessen Gültigkeit und die rechtmäßige
Zuehörikeit zum Vorzeigenden überprüfen können. Die Nutzung
der Liftanlagen ist den Inhabern von "Swatch Access" und "Handschuh"
nur erlaubt, wenn sie im Besitz eines ID Ausweises sind.
· Der Skipass ist ein Beförderungsschein, der auch als Steuerbeleg
gültig ist (Ministerialerlass vom 30.06.1992), und der für die
gesamte Dauer des Transports aufbewahrt werden muss.
· Der Kunde ist aufgefordet, den Skipass sorgfältig aufzubewahren
und hat daher weder ein Recht auf Rückerstattung noch auf Ersatz
seitens der Gesellschaft, im Falle, dass er ihn verlegt oder
beschädigt.
· Die Skipässe werden in KeyCard Halterungen nach Hinterlegung
einer Kaution von € 5,00 ausgestellt. Bei Rückgabe der
unbeschädigten und sorfältig aufbewahrten Halterung wird die
Summe zurückerstattet.
· Sollte der Skipass für die Doppelsaison verloren gehen, muss
dieser Verlust sofort bei der Spa Funivie Madonna di Campiglio
und bei der Einsatzzentrale der Karabinieri angezeigt werden.
So wird der Skipass deaktiviert und blockiert. Die Kosten für
die Deaktivierung, die Blockierung und die Ausstellung eines
neunen Skipasses betragen € 50,00.
· Die einmal ausgestellten Skipässe können nicht wieder ausbezahlt
werden. Bei eventuellen Änderungen mit anschließender Option
auf einen Skipass mit höherem Preis, ist außer der Preisdifferenz
auch ein Pauschalaufschlag von € 13,00 vorgesehen.
· Nur im Falle eines schweren Skiunfalls ist die teilweise Rückerstattung
des Skipasses für die Doppelsaison oder der Mehrtageskarte möglich,
wenn der Ausweis namentlich ausgestellt oder mit einem Foto
versehen ist. Der Antrag auf Rückerstattung ist nur gütlig,
wenn gleichzeitig auch der Skipass zurückgegeben wird (KeyCard,
Swatch Access oder Handschuh zur Rechtsungültigkeitserklärung)
und die Rückerstattung erfolgt nur nach Vorlage eines Attests,
das ausschließlich von einem Artz ausgestellt sein muss, der
im Gebiet oder im Krankenhaus oder in der Notaufnahme praktiziert,
in welches der Patient eingeliefert wurde oder wo der erste
Eingriff vorgenommen wurde. Aus dem Attest muss klar hervorgehen,
dass der Inhaber des Skipasses einen Skiunfall hatte, durch
den es ihm nicht möglich ist, den Skiaufenthalt fortzusetzen.
Die Rückerstattung erfolgt mit Abzug der bereits genossenen
Tage, von dem jeder mit dem Preis eines Tagesskipasses berechnet
wird.
· Alle Tickets, einschließlich der Tickets für Einzelabfahrten,
verlieren ihre Gültigkeit mit dem Ende der Sommer - bzw. Wintersaison.
· Der Preis des Mehrtagestickets, das Tage mit unterschiedlichen
Tarifen umfaßt, wird auf der Basis des Tarifs errechnet, unter
den der größte Teil der Tage innerhalb der gültigen Periode
fällt, sollte die Anzahl der Tage gleich sein, wird der höhere
Tarif als Berechnungsgrundlage verwendet.
· Der Preis des Beförderungsscheins schließt den Transport der
ski, des Snowboards oder eines kleinen, nicht sperrigen Gepäckstücks
mit ein, wenn es weniger als 10 kg wiegt.
· Die Reisenden werden gebeten, sich an das Transportreglement
zu halten (das bei allen Abfahrtsstationen der Liftanlagen aushängt)
und die Vorschriften zu beachten, die von den zuständigen Behörden
erlassen wurden, um die Sicherheit und Regelmäßigkeit des Transports
zu gewähren und darüber hinaus an all die Anordnungen, die unter
besonderen Umständen von den Beschäftigten der Liftanlegen erteilt
werden, um Unfälle zu vermeiden.
· Der Schwierigkeitsgrad der pisten wird an den Abfahrtstationen
ausgewiesen und ist als Hinweis gedacht, damit jeder Skifahrer
deren Kompatibilität mit den eigenen Fähigkeiten einschätzen
und die Unversehrtheit von sich selbst und von anderen gewähren
kann. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die Pisten nach
Schließung der Anlagen zu befahren.
· In den Sesselliften dürfen Kinder unter acht Jahren nur in
Begleitung von Erwachsenen mitfahren; Kinder, die größer als
1,25m sind, brauchen ihr Alter nicht nachzuweisen (Ministerialerlass
vom 8. März 1999).
· Mit dem Erweb und der Akzeptanz eines kostenlosen Skipasses
für Kinder, übernimmt der Unterzeichnende die Verantwortung
für den minderjährigen Nutznießer, der die Liftanlagen und Pisten
unter dessen direkter Aufsicht nutzt und er erklärt und unterzeichnet,
in Kenntnis des Transportreglements zu sein.
· Hunde müssen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt
werden. Sie dürfen nur in den Gondelbahnen und in der Drahtseilbahn
5 Laghi transportiert werden.
Die
Direktion
Skipass
Preisliste WINTER 2005-06